Schlagwort: Notartermin

  • Hauskauf dritter Akt

    Hauskauf dritter Akt

    Beratung, Beurkundung und Amtssprache – dazwischen ein paar unwissende Laien mit unsinnigen Fragen…

    Heute war unser Notartermin. Wir dachten wir hätten uns vielfältig und umfassend vorbereitet und informiert. Doch wie so oft kommt dann der Vorabend eines wichtigen Termins und man wünscht sich zeitig einschlafen zu können. Stattdessen umkreisen einen tausend Fragen und Eventualitäten und man findet keine Ruhe, bis einem kurz vor zwölf dann plötzlich die Klarheit abholt und alles erklärt! Dann beginnt man eine fremde Sprache zu sprechen, weiß plötzlich welche Klausel im Vertrag wie umgeschrieben werden müsste und was man sonst noch so durchformulieren könnte!

    Der Gang zum Schafott

    Natürlich vollkommen übertrieben – aber anhand der Tragweite der heutigen Entscheidung, der weiter bestehenden Unsicherheiten und der existentiellen Konsequenzen eher untertrieben – findet man sich vollkommen durchnächtigt, ausgehungert und dehydriert im Auto zum Notar wieder. Natürlich ist man frühzeitig losgestartet, und natürlich begegnen einem tausend Baustellen und Staus, und obwohl man die Zeit großzügig bemessen hat, plagt einem die stetige Angst des zu Spätkommens. So steht man sich dann 20 Minuten die Beine in den Bauch. Weil man wie immer zu früh ist. Kurz am Sekretariat geklopft und Schwups im Wartezimmer. Nicht ganz so schlimm wie beim Zahnarzt…

    Vorgespräche

    Wir haben noch kurz Zeit und treffen auf die Leiterin unserer Makleragentur. Diese händigt uns dann auch endlich den seit Wochen verlangten und heiß ersehnten Energieausweis aus.  Und natürlich ist es der Falsche! Kein Energiebedarfsausweis wie für Gebäude vor 1977 gebaut erforderlich, sondern ein reiner Energieverbrauchsausweis, der anhand der letzten drei Verbrauchsabrechnungen erhoben wurde und so ziemlich nichts sagend ist. Obwohl es zu erwarten war, macht das ohnehin angespannte Herz jetzt Galopp. Wir verlieren uns kurz in einer hitzigen Diskussion über Sinn und Unsinn und werden dann umgehend ins „Behandlungszimmer“ gebeten!

    Paragraphen

    Die Notarin macht einen sehr sympathischen und kompetenten Eindruck. Sie verliest den Vertrag und lässt allerlei Anmerkungen und Nachfragen zu. Wir fühlen uns als Laien sehr gut verstanden und aufgehoben! Es werden diverse Paragraphen und Absätze im Detail besprochen und ihre Bedeutungen klar gestellt. Noch einmal werden von den Veräußerern sämtliche Mängel, Dienstbarkeiten und Lasten eidesstattlich negiert und die Notarin bohrt auch immer wieder mit Nachdruck nach. Einzig allein bildet der Energiesparausweis am Ende noch ein mittleres Streitthema. Verständlicherweise möchte die Notarin keinerlei Haftbarkeit in Bezug auf die EnEV übernehmen, da sie deren Umsetzung und konkrete Auflagen nicht kontrollieren könne. Da wurden uns dann ein wenig die Versäumnisse der Maklerin angelastet, warum wir uns denn nicht vorher informiert hätten. Das ist natürlich Bullshit und Projektion! Denn nicht wir haben unsere Pflichten nicht erfüllt, sondern die Maklerin!

    Urkunden

    Wir unterschreiben. Plötzlich weiß ich gar nicht mehr so recht wie meine eigene Unterschrift funktioniert. Flüchtige Gedanken von „das muss jetzt authentisch und darf nicht gefälscht aussehen“ bis hin zu „bin ich wirklich im Knüllwald geboren“ umranken meine Gedanken. Nach zwei Sekunden ist alles Vorbei. Das Herz senkt nach, wie ein Haus auf einem schlechten Fundament gebaut, und mir wird kurz schwindelig! Ein kurzer Wirbelsturm über Chancen und Gefahren. Dann stelle ich nüchtern fest: ich bin tierisch hungrig und hab ein Loch im Bauch!

    Heimfahrende

    Wir fahren nach Hause. Sind paralysiert und lösen uns so langsam aus der Schock-Starre. Haben wir wirklich alles bedacht, alles angemerkt und unseren Standpunkt genügend verteidigt!? Sind alle Paragraphen ausreichend geklärt worden? Scheiß drauf! Das Unerwartete, das Unvorhergesehene, das Unkalkulierbare – sind alles Punkte die uns anfixen! Wir haben Bock auf Risiko und Wagnis! Wir haben Bock auf Veränderung und Verbesserung! Es wird schon laufen, irgendwie…

    Nur zwischen drei Wochen und drei Monaten warten zu müssen, bis die Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen ist und wir einziehen können, das nervt uns an!

    Friendly Reminder für alle Hauskäufer: Besteht auf den Energiepass, bevor ihr in die Verhandlungen geht! Das haben wir zwar so auch getan, haben uns aber immer wieder vertrösten lassen!

  • Hauskauf zweiter Akt

    Hauskauf zweiter Akt

    Energiebedarfsausweis, Sanierungspflichten, Wasserrahmenrichtlinie, EnEV und zwei rauchende Köpfe…

    Bereits im Ersten Teil unseres kleinen Hauskauf-Tagebuchs haben wir von einigen versteckten Gefahren und Kosten gesprochen. Und wenn man so schön denkt man hätte alles im Blick, tauchen weitere unerwartete Herausforderungen auf! Während wir also auf unseren Notartermin warten, nutzen wir die Zeit um ein wenig mehr zu recherchieren und uns in die Materie einzulesen!

    Der Grundbuchauszug

    Das ist von allem noch das Unkomplizierteste. Ein Grundbuch gestaltet sich recht übersichtlich, trotzdem sollten ein paar Dinge unbedingt geprüft werden! Darunter fällt zum Beispiel die korrekte Bezeichnung der Flurstücke und auch die entsprechende Wirtschaftsart (Gebäude- und Freifläche). In der Abteilung I stehen dann die aktuellen Eigentümer. Auch dies gilt es zu überprüfen. Auskunft über Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden findet man in der Abteilung III. Hier ist wichtig, dass alle Schulden gelöscht sind, da man diese sonst beim Kauf übernimmt!!!

    Der Energiepass oder Energiebedarfsausweis

    Seit 2014 ist es vorgeschrieben bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien einen Energiepass vorzulegen. Dieser muss bereits in der Annonce stehen und wird bei der ersten Besichtigung übergeben. Die Realität sieht allerdings etwas anders aus. Die Überprüfung eines solchen Ausweises ist allerdings äußerst wichtig! Denn seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen gewisse Grenzwerte beim Energieverbrauch eingehalten und diverse Maßnahmen ergriffen werden, dies zu gewährleisten: Dazu zählen die Ausstattung sämtlicher Heizkörper mit einem eigenen Thermostat, ein höchstens 30 Jahre alter Heizbrenner, gedämmte Warmwasserleitungen und die Dämmung der Decken. Hier stünden die Mängel zwar so nicht direkt im Energiepass, jedoch kann man an Hand des Verbrauchs nachrechnen, ob diese Maßnahmen ausreichend erfolgt sind. Nach Kauf hat man dann zwei Jahre zeit diese Mängel zu beheben. Tut man das nicht könnten Bußgelder bis zu 25.000€ drohen. Das ist eine betrachtliche Summe und daher ist es wichtig, diese Punkte zu klären!

    Das Baulastenverzeichnis

    Im Gegensatz zu den im Grundbuch eingetragenen Grundlasten gibt es weitere so genannte Baulasten. Diese stehen im Baulastenverzeichnis des jeweiligen Bauamtes und eine Einsicht muss in der Regel schriftlich beantragt werden. Baulasten könnten zum Beispiel sein, dass einem Nachbarn ein Bebauungsrecht auf das eigene Grundstück gegen Entgeld genehmigt wurde. Das wiederum würde später bedeuten, dass man einen Teil seines eigenen Grundstücks nicht bebauen darf. Reinschauen lohnt sich also wieder!

    Satzungen der Gemeinde

    Hierunter fällt eigentlich alles was besondere Nutzungen angeht. Wäre zum Beispiel die eigene Grundstücksfläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen, dürfte man hier kein Feuer machen. Generell können in der Gemeindesatzung viele Sonderregelungen auftauchen, die man im Vorfeld beachten sollte. Die Gemeindesatzung ist in der Regel immer auf der Homepage der Gemeinde zu finden.

    Die Gebäudeversicherung

    Nach dem Unterschreiben des Kaufvertrags gibt es einen kurzen Zeitraum wo das Haus quasi in der Luft hängt. Es erfolgt eine Vormerkung zur Grundbucheintragung, das Geld wird überwiesen und anschließend meldet sich das Finanzamt um die Grunderwerbssteuer einzutreiben. Sind diese Kosten ebenfalls beglichen, erfolgt die Eintragung ins Grundbuch. Das kann sich schon mal einen Monat ziehen und in dieser Zeit ist man noch kein richtiger Eigentümer, hat aber schon bezahlt. Sollte dem zukünftigen Eigenheim jetzt etwas zustoßen, wird es juristisch etwas kompliziert. Daher gibt es eine Gebäudeversicherung die man vom Voreigentümer übernimmt! Wichtig ist hierbei zu prüfen, ob die Versicherungssumme sich mit dem Kaufpreis ungefähr deckt. Denn was nützt es wenn man ein Haus für 100.000€ kauft, die Versicherung aber im Falle eines Brands nur 30.000€ auszahlt! Wichtig ist außerdem, dass diese Versicherung automatisch vom Käufer übernommen wird! Man hat dann nach Eintragung ins Grundbuch einen Monat Zeit, sich neue Versicherungsangebote einzuholen und bei Bedarf die Versicherung zu wechseln bzw. die Versicherungssumme anzupassen. Tut man dies nicht, greift die Mindestlaufzeit.

    So weit erstmal zu den Stolpersteinen und Unsicherheiten die während des Hauskaufs auftreten können. Im dritten Teilschildern wir dann unsere Erfahrungen beim Notartermin…