Die Mühlen der Bürokratie mahlen schneller als gedacht, aber neue Hürden lassen nicht auf sich warten…
Wow, jetzt ging doch alles ganz schön schnell! Nach unserem Notartermin (nachzulesen in Teil 3) dachten wir noch uns weitere drei Monate gedulden zu müssen. Dem ist glücklicherweise nicht so und unsere Auflassungsvormerkung ist bereits erfolgt!
Kostenbescheide
In den letzten Wochen ist so Einiges bei uns in den Briefkasten geflattert. Den Anfang machte der Kostenbescheid der Notarin für die Beurkundung. Dieser fiel mit 500€ noch relativ günstig aus. Generell ist hier die Höhe vom Kaufpreis abhängig (Notarkostenrechner). Darauf folgte die Rechnung der Maklerin mit 7,14% des Kaufpreises als Provision zur Vermittlungsleistung. Das ist der derzeitige Höchstsatz, denn mehr ist gesetzlich nicht erlaubt. Trotzdem lässt uns das Schlucken, denn die Höhe der Courtage lässt sich im Verhältnis zur erbrachten Leistung nicht nachvollziehen. Anschließend meldete sich die Gemeinde und teilte mit, dass man das Vorverkaufsrecht nicht ausüben wolle und dies einstimmig in der Gemeindeversammlung entschieden habe. Hierfür wurden 130€ fällig. Generell ist dies ein kritischer Punkt, jedoch äußert eine Gemeinde ihren Wunsch nach Vorkauf in der Regel schon früher. Eine weitere Beurkundung des Kaufvorhabens vom Landkreis fällt mit weiteren 25€ eher gering aus. Und dann kam auch schon die Post von der Landesjustizkasse, die für 130€ die Auflassungsvormerkung ins Grundbuch veranlasst! Seltsam ist nur das ab jetzt alle Bescheide nur noch an mich adressiert sind, obwohl meine Verlobte und ich beide im Grundbuch stehen werden. Das scheint ein etwas konservativer Verwaltungs-Usus zu sein…
Das Einschreiben
Nachdem alle Kostenbescheide beglichen sind, werden die entsprechenden Unterlagen von den Institutionen automatisch der Notarin zugestellt und alles geht seinen Gang. Bis zu diesem Magischen Moment der Zahlungsaufforderung! Diese kommt per Einschreiben mit Unterschrift und nun wird der volle Kaufpreis fällig und soll innerhalb von vier Wochen auf das Konto der Veräußerer transferiert werden. Mini-Problem Nummer 1: Postbote klingelt wie immer nicht und hinterlässt kommentarlos eine Benachrichtigungskarte. Alles nicht so tragisch aber immerhin verloren wir übers Wochenende wieder einige Tage bis das Einschreiben abgeholt und unterschrieben war.
Die Kaufpreiszahlung
Die Zahlungsaufforderung ist da, jetzt geht’s ans überweisen. Bisher haben wir eigentlich alles über’s Online-Banking geregelt. Da wir aber bisher noch nie fünf-stellige Beträge auf einmal irgendwo hin überwiesen haben, war uns natürlich nicht bewusst, dass es beim Online-Banking ein Tageslimit gibt. Also wird die Überweisung direkt in der Filiale per Legitimation und Überweisungsträger veranlasst. Zwei Tage später ist das Geld seltsamer Weise wieder auf unseren Konten. Die Bank meinte, die Veräußerer hätten aktiv zurücküberwiesen. Panik macht sich kurz breit! Was könnte der Grund dafür sein? Will man doch nicht mehr verkaufen? Nach Kurzschluss mit der Zielbank stellt sich heraus, dass eine leichte Variation des Empfänger-Namens zur Rücküberweisung geführt habe. Dies ist eine weitere Vorsichtsmaßnahme bei fünfstelligen Summen: IBAN und Empfänger müssen 100% übereinstimmen. Erleichterung. Also alles korrigiert und von Vorne ausgelöst. Das bis dato noch nie so schwere Girokonto ist gleich wieder um ein paar Nullen leichter. Ein sehr ambivalentes Gefühl: Zum Einen ist da enorme Freude endlich das Haus kaufen zu können, zum Anderen tut es weh soviel Geld wegzugeben. Unweigerlich schleicht sich hier der Gedanke an das Preis-Leistungs-Verhältnis ein und einem wird auf einen Schlag bewusst, das man sich für die einige Dekaden verschuldet hat! Aber egal: Yolo – Man lebt nur einmal!
Der Übergang
Jetzt ist also erstmal alles unter Dach und Fach! Der Kaufpreis ist entrichtet, die Abzahlung der Kredite beginnt und mit der Schlüsselübergabe steht auch bald der Umzug an. Doch was macht man jetzt mit der alten Wohnung? Eigentlich würde man ja denken, dass es in Berlin kein Problem darstellt einen Nachmieter zu finden und somit vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen! Wenn da die Hausverwaltung mitspielen würde. Schon vor Wochen haben wir unser Vorhaben geschildert. Dann hieß es erst wir könnten sofort raus, da die Wohnung saniert werden soll. Dann hieß es, es gäbe eine Warteliste. Und plötzlich wo alles konkret wird, müsste man erstmal schauen und erinnert uns freundlich an die dreimonatige Kündigungsfrist. Tja so ist das. Also wie stellt man das jetzt am dümmsten an? Kündigt man und vermietet für drei Monate eine vollkommen unmöblierte Wohnung unter? Oder besteht man auf sein Recht einen Untermieter für ein ganzes Jahr einzustellen. Dies ist nämlich rechtlich möglich, sofern man seine eigene Wohnung als Rückzugsort halten möchte und ein einzelnes Zimmer nicht untervermietet. (Pendler und Grundbucheintrag ausstehend). Hier sind wir noch am überlegen und halten euch auf dem Laufenden.
Im nächsten Teil widmen wir uns dann der Übergabe des Kaufobjektes…
1 Comments
schön geschrieben – ich werde weiter lesen und alles verfolgen